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Verbundestrich (V)
Verbundestrich ist ein im Verbund mit dem tragenden Untergrund hergestellter Estrich. Er kann unmittelbar als Boden wie z.B. in Keller- und Abstellräumen oder Garagen genutzt werden. Der Verbundestrich kann zusätzlich auch mit einer Beschichtung oder einem Belag versehen werden. Als Verbundestrich eignen sich alle Estrich-Arten. Die Estrichdicken liegen üblicherweise je nach Nutzungszweck, Estrich-Art und Korngröße des Zuschlages zwischen 20 mm und 70 mm. Der Verbundestrich wird nach verwendetem Bindemittel, der Festigkeits- und Härteklasse, der Estrichkonstruktion und der Dicke bezeichnet (z.B. Estrich DIN 18560 - ZE 20 - V 30).
Estrich auf Trennschicht (T)
Dieser Estrich ist durch eine Zwischenlage vom Untergrund getrennt. Er eignet sich unmittelbar als Boden sowie zur Aufnahme einer Beschichtung oder eines Belages wie z.B. in Heizräumen, Wasch- und Trockenräumen oder Lagerräumen. Als Estrich auf Trennschicht eignen sich alle Estricharten. Als Trennschichten werden Polyethylenfolien, Bitumenpapier oder Rohglasvliesbahnen verwendet. Sie sind, außer bei Gussasphalt, zweilagig zu verlegen. Eine Lage kann bei Untergeschossräumen beispielsweise auch als Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit ausgeführt werden. Durch die zweilagige Verlegung der Trennschicht wird die Entkopplung des Estrichs vom Untergrund gesichert und eine spannungsfreie Bewegung auf der Unterlage ermöglicht. Ein umlaufend fünf Millimeter dicker Trennstreifen an den Wänden verhindert eine Einspannung. Die Estrichmindestdicken betragen bei Gussasphaltestrich 20 mm, bei Anhydritestrich 30 mm und bei Zementestrich 35 mm. Estrich auf Trennschicht wird, analog dem Verbundestrich, z.B. wie folgt angegeben: Estrich DIN 18560 - GE 15 - T 25.
Estrich auf Dämmschicht (S)
Dies ist der viel beschriebene schwimmende Estrich. Er wird über einer Dämmschicht eingebaut und hat keine unmittelbare Verbindung mit den angrenzenden Bauteilen, er "schwimmt" sozusagen. Der schwimmende Estrich ist eine Konstruktion, die den Anforderungen sowohl des Schallschutzes als auch des Wärmeschutzes dienen muß. Er dient insbesondere zur Verbesserung der Trittschalldämmung. Als schwimmender Estrich können alle Estricharten verwendet werden. Der Estrich ist auch für die Lastverteilung über dem Dämmstoff zuständig. Der Dämmstoff kann je nach erforderlicher Dicke ein- oder mehrlagig sein. Als Dämmschichten werden Dämmstoffe aus mineralischen und pflanzlichen Fasern sowie aus Schaumkunststoffen wie Polysterol und Polyurethan (PUR) verwendet. Dabei ist auch eine kombinierte Trittschall- und Wärmedämmung aus zwei Einzellagen möglich. Beim mehrlagigen Einbau von Dämmschichten ist auf einen Versatz der Plattenstöße sowohl in Längs- als auch in Querrichtung zu achten. Als Dämmstoffabdeckung werden Polyethylenfolien oder Bitumenpapier verwendet. Die Estrichdicken sind von der Dicke der Dämmstoffschicht, deren Zusammendrückbarkeit sowie dem Belag abhängig. Die Dicke bei Gussasphaltestrich beträgt mindestens 20 mm, bei Anhydrit- und Zementestrich 35 mm. Der schwimmende Estrich wird beispielsweise folgendermaßen angegeben: Estrich DIN 18560 - AE 20 - S 40.
Heizestrich (S-H)
Heizestrich ist ein schwimmender Estrich, der zur Aufnahme von Heizelementen für die Raumheizung sowie der Wärmespeicherung dient. Je nach Lage der Heizelemente werden Heizestriche in die Bauarten A, B, C unterteilt.
Bauart A:
Heizelement innerhalb der Estrichschicht. |
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Bauart B:
Heizelement innerhalb der profilierten Dämmschicht. |
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Bauart C:
Heizelement innerhalb der separaten Estrichausgleichsschicht. |
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Der Heizestrich muss grundsätzlich den Anforderungen des schwimmenden Estrichs genügen. Die Dicke der Estrichschicht richtet sich nach der Bauart. Die Überdeckung der Heizelemente muss jedoch mindestens 45 mm betragen. In der Bezeichnung des Heizestrichs wird zunächst der verwendete Estrich mit der Festigkeitsklasse angegeben (hier ZE 20). Es folgen die Konstruktionsbezeichnung (S) und Überdeckungshöhe der Heizelemente (hier 50). Der Zusatz H steht für Heizestrich. (Estrich DIN 18560 - ZE 20 - S 50 - H). |
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Rohrleitungen unter schwimmenden Estrichen
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Wärmegedämmte Rohrleitungen im Fußbodenaufbau bergen verschiedene Risiken in sich. Zum einen treten Probleme in Verbindung mit der Trittschall- und Wärmedämmung auf. Größere Probleme bereiten jedoch die hohen statischen und dynamischen Belastungen der Estrichplatte, die insbesondere bei Einzellasten (z.B. unter dem Fuß eines Schrankes) auftreten. Diese Belastungen führen zu grabenförmigen Einsenkungen, Durchbrüchen und Rissen, die durch die gesamte Estrichplatte hindurchgehen und den Estrich in einzelne Flächen zerteilen können. Um dies von vornherein zu verhindern, müssen einige Grundregeln bei der Verlegung von gedämmten Rohrleitungen in Fußbodenaufbauten eingehalten werden:
Die maximale Unterbrechung der Dämmschichten unter der Estrichplatte durch Rohrtrassen bei 40 mm-Estrichen beträgt mindestens 120 mm. Ist die Rohrtrasse geringer, muss die Estrichdicke erhöht werden. Rohrleitungen sind parallel zu den Wänden zu verlegen und müssen einen Abstand zur Wand von 200 mm in Fluren und 500 mm in Wohnbereich haben. Dies bedeutet, daß die Rohrleitungen auch rechtwinklig in die Wände münden. Außerdem müssen Rohrleitungen wärmegedämmt und körperschallentkoppelt verlegt sowie akkustisch entkoppelt befestigt werden. |
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